Nach dem Unfall
Unfall – was jetzt zu tun ist
Die ersten zwei Stunden entscheiden darüber, was Sie später durchsetzen können. Diese Reihenfolge hat sich bewährt — auch wenn Sie unter Anspannung stehen.
Die Reihenfolge an der Unfallstelle
- 1
Absichern und Verletzte versorgen
Warnblinker, Warnweste, Warndreieck in angemessenem Abstand. Bei Verletzten zuerst den Notruf 112. Alles Weitere hat Zeit.
- 2
Polizei rufen, wenn es sinnvoll ist
Pflicht bei Verletzten, erheblichem Sachschaden, Streit über den Hergang, Beteiligung von Mietwagen, Fahrerflucht oder Verdacht auf Alkohol. Im Zweifel anrufen — ein Polizeibericht ist später kaum zu ersetzen.
- 3
Fotografieren, bevor etwas bewegt wird
Endstellung beider Fahrzeuge aus vier Richtungen, Bremsspuren, Splitter, Straßenschilder, Ampelstellung. Danach Nahaufnahmen aller Schäden mit einem Maßstab im Bild, etwa einer Geldmünze.
- 4
Daten aufnehmen
Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer des Gegners. Fotografieren Sie Fahrzeugschein und Führerschein, statt abzuschreiben. Namen und Nummern etwaiger Zeugen notieren.
- 5
Nichts unterschreiben
Kein Schuldanerkenntnis, keine Erklärung zum Hergang, keine Abfindungsvereinbarung. Sie sind dazu nicht verpflichtet, und es schadet regelmäßig Ihrer Position.
- 6
Eigenen Sachverständigen beauftragen
Vor der Reparatur und vor einem Besichtigungstermin der gegnerischen Versicherung. Bei fremdem Verschulden trägt die Gegenseite die Kosten.
Der teuerste Fehler: zu früh reparieren lassen
Sobald das Fahrzeug instandgesetzt ist, lässt sich der Schadenumfang nicht mehr beweisen. Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert sind dann nicht mehr sauber feststellbar. Warten Sie mit jeder Reparatur, bis die Besichtigung erfolgt ist — das dauert in der Regel nur einen Werktag.
Was Ihnen niemand vorschreiben kann
Sie wählen den Sachverständigen. Ruft die gegnerische Versicherung an und kündigt einen eigenen Prüfer an, müssen Sie darauf nicht eingehen. Dieser Prüfer wird von der Versicherung beauftragt und bezahlt; er vertritt nicht Ihre Interessen.
Sie wählen die Werkstatt. Ein Verweis auf eine günstigere Partnerwerkstatt ist bei einem Haftpflichtschaden in aller Regel unbeachtlich, solange Ihr Fahrzeug nicht älter als drei Jahre ist oder scheckheftgepflegt war.
Sie müssen nicht reparieren, um Geld zu bekommen. Sie können auf Gutachtenbasis abrechnen und die kalkulierten Netto-Reparaturkosten ausgezahlt bekommen. Ob, wo und wann Sie reparieren lassen, bleibt Ihre Entscheidung.
Welche Ansprüche Ihnen zustehen
Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand bilden nur den Kern. Dazu kommen regelmäßig die merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, Abschlepp- und Standkosten, eine Kostenpauschale für Porto und Telefonate sowie die Kosten des Sachverständigen und Ihres Anwalts.
Diese Nebenpositionen summieren sich schnell auf einen vierstelligen Betrag. Genau sie fehlen erfahrungsgemäß, wenn ohne eigenes Gutachten reguliert wird.
Wann sich ein Anwalt lohnt
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten. Für Sie entsteht dadurch kein eigener Aufwand, und Sie haben jemanden, der die Fristen im Blick behält.
Bei ungeklärter Haftung oder Teilschuld ist anwaltliche Vertretung praktisch unverzichtbar. Wir arbeiten regelmäßig mit Verkehrsrechtsanwälten zusammen und können den Kontakt herstellen.
Häufige Fragen
Muss ich meiner eigenen Versicherung den Unfall melden?
Auch bei einem unverschuldeten Unfall sollten Sie den Schaden Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung anzeigen — das ist eine vertragliche Obliegenheit und bedeutet keine Schuldanerkennung. Die Regulierung läuft trotzdem über die Gegenseite.
Die Versicherung hat schon angerufen und will einen Gutachter schicken. Muss ich zusagen?
Nein. Bei einem Haftpflichtschaden steht Ihnen die Wahl des Sachverständigen zu. Sagen Sie freundlich, dass Sie bereits einen eigenen beauftragt haben.
Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre zum Jahresende. Praktisch sollten Sie trotzdem zügig handeln: Je länger Sie warten, desto schwerer lässt sich der Schaden beweisen.
Was ist, wenn der Unfallgegner keine Angaben machen will?
Dann rufen Sie die Polizei. Das Kennzeichen zu fotografieren und Zeugen anzusprechen hilft zusätzlich. Ohne Daten des Gegners bleibt im Zweifel nur der Weg über die eigene Kaskoversicherung.
Besichtigung vereinbaren
Rufen Sie an, bevor etwas repariert wird. Wir klären in wenigen Minuten, was in Ihrem Fall nötig ist, und kommen dorthin, wo das Fahrzeug steht.
Kontakt
Rückruf anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall. Wir rufen im gewünschten Zeitraum zurück, klären die nächsten Schritte und vereinbaren bei Bedarf direkt den Besichtigungstermin.