Lkw, Transporter & Anhänger
Nutzfahrzeug-Gutachten in Hannover für Gewerbe und Fuhrpark
Beim Nutzfahrzeug kostet der Stillstand mehr als die Reparatur. Wir begutachten zügig, beziffern den Ausfall belastbar und berücksichtigen Aufbauten und Sonderausstattung, die bei Pkw-Maßstäben untergehen.
Das ist im Gutachten enthalten
Aufbauten und Sonderausstattung
Kofferaufbau, Kühlanlage, Ladebordwand, Kran, Planenaufbau oder Werkstatteinrichtung werden gesondert erfasst und bewertet.
Ausfallkosten statt Nutzungsausfallpauschale
Beim gewerblich genutzten Fahrzeug tritt an die Stelle der Pauschale der konkrete Ausfallschaden oder die Vorhaltekosten – regelmäßig ein Vielfaches.
Rahmen- und Fahrgestellprüfung
Prüfung des Leiterrahmens auf Verzug sowie der Aufbaubefestigung – sicherheitsrelevant und für die Betriebserlaubnis maßgeblich.
Anhänger und Auflieger
Begutachtung von Anhängern, Sattelaufliegern und Wechselbrücken einschließlich Bremsanlage und Ladungssicherungseinrichtungen.
Flottenbewertung
Bewertung mehrerer Fahrzeuge für Bilanz, Verkauf, Finanzierung oder Betriebsübergabe in einem Vorgang.
Restwertermittlung im Nutzfahrzeugmarkt
Der Markt folgt eigenen Regeln. Restwerte werden über den Nutzfahrzeughandel ermittelt, nicht über Pkw-Börsen.
Der Ausfallschaden ist der eigentliche Streitpunkt
Bei einem privaten Pkw regelt die Nutzungsausfalltabelle den Ersatz für die Zeit ohne Fahrzeug. Für ein gewerblich eingesetztes Fahrzeug greift dieser Maßstab nicht: Maßgeblich ist der entgangene Gewinn oder es sind die Kosten des Ersatzfahrzeugs, jeweils konkret darzulegen.
Damit das gelingt, muss das Gutachten die erforderliche Ausfalldauer nachvollziehbar begründen. Fehlt diese Grundlage, wird der Posten regelmäßig gekürzt.
Warum Aufbauten gesondert bewertet werden müssen
Ein fünf Jahre alter Transporter mit Kühlaufbau und Werkstatteinrichtung ist wirtschaftlich ein anderes Fahrzeug als dasselbe Modell als Kastenwagen. Eine Bewertung nach Fahrzeugtyp und Laufleistung verfehlt den Wert deutlich.
Deshalb werden Aufbauten mit eigenem Alter, eigenem Zustand und eigenem Marktbezug erfasst.
So läuft es ab
- 01
Meldung des Schadens – bei Fuhrparks nehmen wir mehrere Fahrzeuge in einem Termin auf.
- 02
Besichtigung am Standort, auf dem Betriebshof oder in der Werkstatt.
- 03
Kalkulation einschließlich Aufbauten und Bezifferung des Ausfallschadens.
- 04
Zügige Übermittlung, damit die Regulierung den Stillstand nicht verlängert.
Häufige Fragen
Wie schnell können Sie bei einem Fuhrparkschaden vor Ort sein?
Im Raum Hannover in der Regel innerhalb eines Werktags. Bei Fahrzeugen, die dringend zurück in den Einsatz müssen, stimmen wir den Termin vorrangig ab.
Begutachten Sie auch Land- und Baumaschinen?
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Sonderfahrzeuge nach Absprache. Rufen Sie mit den Fahrzeugdaten an, dann sagen wir Ihnen verbindlich, ob wir den Auftrag übernehmen.
Können Sie mit unserer Werkstatt direkt abrechnen?
Die Abstimmung mit Werkstatt, Versicherung und Anwalt übernehmen wir gern. Vertragspartner für das Gutachten bleiben Sie als Auftraggeber.
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Schildern Sie kurz Ihren Fall. Wir rufen im gewünschten Zeitraum zurück, klären die nächsten Schritte und vereinbaren bei Bedarf direkt den Besichtigungstermin.