Fahrrad, E-Bike & Pedelec
Fahrrad- und E-Bike-Gutachten in Hannover
Hochwertige Räder erreichen längst Preise im Bereich eines Gebrauchtwagens – bei der Schadenregulierung werden sie aber oft wie ein Baumarktrad behandelt. Ein Gutachten stellt den tatsächlichen Wert fest.
Das ist im Gutachten enthalten
Rahmenprüfung, besonders bei Carbon
Carbon versagt ohne sichtbare Verformung. Delaminationen und Haarrisse werden gezielt gesucht – ein optisch unauffälliger Rahmen kann fahruntauglich sein.
Antrieb und Motorsystem
Prüfung von Mittelmotor beziehungsweise Nabenmotor, Sensorik und Steuerung sowie Auslesen der Systemdaten, soweit herstellerseitig zugänglich.
Akkubewertung
Ladezyklen, Restkapazität und Beschädigungen. Ein sturzbelasteter Akku ist ein Sicherheitsrisiko und unabhängig von der Restkapazität zu bewerten.
Anbauteile und Individualaufbau
Laufradsätze, Schaltgruppe, Federelemente und individuelle Aufbauten übersteigen im Wert häufig den Rahmen selbst.
Wertermittlung nach Diebstahl
Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts für die Hausrat- oder Fahrradversicherung, auch nachträglich anhand von Belegen und Dokumentation.
Schutzausrüstung
Helm und Bekleidung sind bei einem Haftpflichtschaden ebenso ersatzfähig wie beim Kraftrad.
Pedelec, S-Pedelec und E-Bike sind rechtlich nicht dasselbe
Ein Pedelec mit Unterstützung bis 25 km/h gilt rechtlich als Fahrrad. Ein S-Pedelec mit Unterstützung bis 45 km/h ist ein Kleinkraftrad: versicherungspflichtig, mit Kennzeichen und Helmpflicht.
Diese Einordnung entscheidet darüber, welche Versicherung eintritt und wie ein Unfall haftungsrechtlich zu behandeln ist. Sie wird im Gutachten festgestellt, weil davon der gesamte weitere Weg abhängt.
Nach dem Sturz: der Rahmen ist die entscheidende Frage
Bei Aluminium- und erst recht bei Carbonrahmen ist die zentrale Frage nicht der Kratzer im Lack, sondern die strukturelle Integrität. Ein Rahmen mit geschädigter Struktur darf nicht weitergefahren werden.
Genau diese Feststellung entscheidet zugleich über die Schadenhöhe: Ist der Rahmen betroffen, liegt bei den meisten hochwertigen Rädern wirtschaftlicher Totalschaden vor.
So läuft es ab
- 01
Kurze Schilderung: Unfall, Sturz, Diebstahl oder Wertermittlung ohne Schadenfall.
- 02
Besichtigung – bei Bedarf kommen wir zu Ihnen, das Rad muss nicht transportiert werden.
- 03
Bewertung von Rahmen, Antrieb, Akku und Anbauteilen.
- 04
Gutachten für Versicherung, Gegenseite oder eigene Unterlagen.
Häufige Fragen
Lohnt sich ein Gutachten bei einem Fahrrad überhaupt?
Bei einem Rad im dreistelligen Bereich meist nicht. Ab etwa 1.500 Euro Zeitwert, und besonders bei E-Bikes und Rennrädern, steht der Aufwand regelmäßig in einem sinnvollen Verhältnis zum strittigen Betrag.
Zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall mit einem Kraftfahrzeug gilt dasselbe wie beim Pkw: Die Kosten gehören zum ersatzfähigen Schaden, sofern kein Bagatellschaden vorliegt.
Können Sie den Akku prüfen, wenn er nicht mehr lädt?
Der Zustand wird bewertet, soweit er ohne Öffnen feststellbar ist. Akkus werden aus Sicherheitsgründen nicht geöffnet; bei Bedarf ziehen wir die Herstellerdiagnose hinzu.
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