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Nach dem Unfall

Schadengutachten in Hannover nach unverschuldetem Unfall

Nach einem Haftpflichtschaden haben Sie das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Wir dokumentieren den Schaden vollständig, kalkulieren nach Herstellervorgaben und weisen jede Schadenposition aus, die Ihnen zusteht.

Beschädigte Fahrzeugfront nach einem Verkehrsunfall

Das ist im Gutachten enthalten

Reparaturkosten nach Herstellervorgaben

Kalkulation auf Basis der Herstellerarbeitswerte und der ortsüblichen Stundenverrechnungssätze markengebundener Fachwerkstätten – nicht der günstigsten Referenzwerkstatt der Versicherung.

Merkantile Wertminderung

Auch ein fachgerecht repariertes Fahrzeug erzielt als Unfallwagen einen geringeren Verkaufspreis. Diese Differenz wird gesondert ermittelt und ausgewiesen.

Wiederbeschaffungs- und Restwert

Beide Werte entscheiden darüber, ob Reparatur oder Ersatzbeschaffung wirtschaftlich ist – und ob die 130-Prozent-Grenze greift.

Nutzungsausfall oder Mietwagenklasse

Einordnung des Fahrzeugs in die Nutzungsausfalltabelle samt Angabe der erforderlichen Ausfalldauer.

Lichtbilddokumentation

Beweissichernde Aufnahmen von Schadenbild, Fahrzeugidentifikation und Kilometerstand. Auf Wunsch mit geschwärzten Kennzeichen.

Plausibilität und Kompatibilität

Prüfung, ob das Schadenbild zum geschilderten Hergang passt – die Frage, an der Regulierungen am häufigsten scheitern.

Warum ein eigener Sachverständiger den Unterschied macht

Der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung wird von dieser beauftragt und bezahlt. Er ist nicht Ihr Vertreter. In der Praxis zeigt sich das an gekürzten Stundensätzen, an Verweisen auf freie Werkstätten und daran, dass Positionen wie Wertminderung oder Nutzungsausfall gar nicht erst angesetzt werden.

Ein eigenes Gutachten dreht die Beweislage um: Es liegt eine vollständige, nachvollziehbare Feststellung vor, gegen die die Versicherung argumentieren muss – statt umgekehrt.

Die Bagatellgrenze und wann ein Kostenvoranschlag genügt

Unterhalb einer Schadenhöhe von etwa 750 Euro spricht man von einem Bagatellschaden. Hier ersetzt die Versicherung die Gutachterkosten in der Regel nicht, ein Kostenvoranschlag ist dann der wirtschaftlichere Weg.

Die Grenze ist allerdings kein fester Betrag, und die Schadenhöhe steht vor der Besichtigung selten fest. Rufen Sie im Zweifel an – die Einschätzung kostet Sie nichts.

Ihre Rechte nach einem Haftpflichtschaden

Sie haben das Recht auf freie Wahl des Sachverständigen, auf freie Werkstattwahl und darauf, fiktiv auf Gutachtenbasis abzurechnen, statt tatsächlich zu reparieren.

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Versicherung des Verursachers die Kosten des Gutachtens. Für Sie entstehen dann keine Auslagen.

So läuft es ab

  1. 01

    Sie rufen an oder fordern einen Rückruf an. Wir klären in wenigen Minuten, ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag der richtige Weg ist.

  2. 02

    Besichtigung vor Ort – bei Ihnen, in der Werkstatt oder am Standort des Fahrzeugs. Sie müssen das Fahrzeug nicht bewegen.

  3. 03

    Auswertung, Kalkulation und Erstellung. In der Regel liegt das Gutachten innerhalb von 48 Stunden nach der Besichtigung vor.

  4. 04

    Versand an Sie, Ihre Werkstatt, Ihren Anwalt und die regulierende Versicherung – auf Wunsch übernehmen wir das direkt.

Häufige Fragen

Wer zahlt das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden die Versicherung des Unfallverursachers. Bei einem Kaskoschaden oder eigenem Verschulden tragen Sie die Kosten selbst; wir nennen sie Ihnen vorab.

Darf die Versicherung mir einen Gutachter vorschreiben?

Nein. Die Wahl des Sachverständigen liegt bei Ihnen. Ein von der Versicherung gestellter Prüfer arbeitet im Auftrag der Versicherung, nicht in Ihrem.

Muss ich reparieren lassen, um Geld zu bekommen?

Nein. Sie können auf Gutachtenbasis fiktiv abrechnen und erhalten die kalkulierten Netto-Reparaturkosten ausgezahlt. Ob und wo Sie reparieren, bleibt Ihre Entscheidung.

Wie schnell kann besichtigt werden?

In der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen, im Raum Hannover häufig noch am selben Tag. Warten Sie mit der Reparatur, bis die Besichtigung erfolgt ist – sonst sind Beweise unwiederbringlich verloren.

Kontakt

Rückruf anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall. Wir rufen im gewünschten Zeitraum zurück, klären die nächsten Schritte und vereinbaren bei Bedarf direkt den Besichtigungstermin.

Telefon0511 / 51569397E-Mailinfo@othmar-engineering.de
AnschriftBorkumer Straße 36, 30163 Hannover

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