Krafträder
Motorradgutachten in Hannover nach Sturz und Unfall
Beim Motorrad wird regelmäßig zu niedrig reguliert: Anbauteile, Schutzkleidung und die aufwendige Rahmenprüfung fallen bei pauschaler Betrachtung unter den Tisch. Wir erfassen sie vollständig.
Das ist im Gutachten enthalten
Rahmen- und Gabelvermessung
Verzug an Rahmen, Gabelbrücke oder Schwinge ist sicherheitsrelevant und optisch kaum erkennbar. Er entscheidet über Reparatur oder Totalschaden.
Anbau- und Zubehörteile
Auspuffanlage, Sturzpads, Koffersystem, Navigation, Heizgriffe und Sonderlackierung werden einzeln erfasst – bei Motorrädern oft ein erheblicher Wertanteil.
Schutzkleidung als Schadenposition
Helm, Kombi, Handschuhe und Stiefel sind bei einem Haftpflichtschaden ersatzfähig. Ein durch Sturz belasteter Helm ist unabhängig vom Aussehen auszutauschen.
Wertminderung bei Krafträdern
Der Markt reagiert auf Sturzschäden deutlicher als beim Pkw. Die merkantile Wertminderung wird entsprechend gesondert bewertet.
Saisonkennzeichen und Nutzungsausfall
Ausfallzeiten innerhalb der Saison werden anders bewertet als außerhalb – ein bei pauschaler Regulierung häufig übersehener Punkt.
Wertgutachten für Klassiker
Auch für historische und seltene Krafträder erstellen wir Wertgutachten für Versicherung, Kauf oder Verkauf.
Warum Motorradschäden häufig zu niedrig reguliert werden
Eine pauschale Schadenschätzung erfasst typischerweise Verkleidung, Lenker und Spiegel. Was fehlt, ist der Aufwand für Demontage und Prüfung sicherheitsrelevanter Bauteile, die Erfassung individueller Anbauteile und die Schutzkleidung.
Gerade bei aufgebauten Maschinen liegt der Unterschied zwischen pauschaler Schätzung und tatsächlichem Schaden regelmäßig im vierstelligen Bereich.
Sturzschaden ohne Gegner
Auch beim Alleinsturz ist ein Gutachten sinnvoll, wenn eine Kaskoversicherung eintritt oder das Motorrad später verkauft werden soll. Es dokumentiert Umfang und fachgerechte Instandsetzung.
Ohne Dokumentation trägt später der Verkäufer die Beweislast dafür, dass sauber repariert wurde.
So läuft es ab
- 01
Anruf oder Rückrufanfrage. Bei einem Haftpflichtschaden klären wir kurz, wer reguliert.
- 02
Besichtigung dort, wo das Motorrad steht – auch in der Werkstatt oder in der Garage.
- 03
Kalkulation einschließlich Anbauteilen und Schutzkleidung.
- 04
Versand des Gutachtens an Sie und, auf Wunsch, direkt an Versicherung und Anwalt.
Häufige Fragen
Wird die Schutzkleidung wirklich ersetzt?
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden ja. Sie ist Teil des Sachschadens. Voraussetzung ist, dass sie im Gutachten erfasst und bewertet wird – deshalb bringen Sie sie zur Besichtigung mit.
Mein Motorrad ist noch fahrbereit. Lohnt sich ein Gutachten?
Fahrbereitschaft sagt nichts über Rahmenverzug oder Folgeschäden aus. Bei einem Fremdverschulden sollten Sie in jedem Fall begutachten lassen, bevor Sie einer Abfindung zustimmen.
Begutachten Sie auch Roller und Leichtkrafträder?
Ja, Krafträder aller Klassen einschließlich Rollern, Leichtkrafträdern und Trikes.
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Kontakt
Rückruf anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall. Wir rufen im gewünschten Zeitraum zurück, klären die nächsten Schritte und vereinbaren bei Bedarf direkt den Besichtigungstermin.