Bagatellschaden
Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Bei kleinen Schäden ersetzt die Versicherung die Gutachterkosten nicht. Die Schwelle dafür ist allerdings kein fester Betrag — und sie wird regelmäßig zu niedrig angesetzt.
Nicht selbst kleinrechnen
Versicherungen verweisen gern auf die Bagatellgrenze, um ein Gutachten abzuwenden. Ob ein Bagatellschaden vorliegt, entscheidet jedoch der tatsächliche Schaden — nicht die Einschätzung der Gegenseite am Telefon.
Wo die Bagatellgrenze liegt
Als grober Richtwert gilt eine Schadenhöhe von etwa 750 Euro. Darunter spricht man von einem Bagatellschaden, und die Kosten eines Sachverständigengutachtens gelten dann nicht mehr als erforderlich im Sinne des Schadenersatzrechts. Die Versicherung erstattet sie nicht, Sie bleiben darauf sitzen.
Der Betrag ist jedoch kein Gesetz, sondern eine Orientierung aus der Rechtsprechung. Je nach Gericht und Einzelfall werden Werte zwischen 700 und 1.000 Euro angesetzt.
Das eigentliche Problem: Sie kennen die Schadenhöhe noch nicht
Die Grenze bezieht sich auf die tatsächliche Schadenhöhe — und die steht erst nach der Besichtigung fest. Ein Kratzer in der Stoßstange sieht nach 400 Euro aus und wird zu 1.800 Euro, sobald Sensorik der Fahrassistenzsysteme dahinter sitzt, die neu kalibriert werden muss.
Genau deshalb ist die Einschätzung am Telefon sinnvoll, bevor Sie sich entscheiden. Nennen Sie Fahrzeug, Baujahr und was beschädigt ist — daraus lässt sich meist zuverlässig sagen, auf welcher Seite der Grenze Sie liegen.
Was ein Kostenvoranschlag nicht leistet
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt schätzt die Reparaturkosten. Mehr nicht. Er weist keine Wertminderung aus, keinen Nutzungsausfall, keinen Restwert und keine Feststellung dazu, ob das Schadenbild zum geschilderten Hergang passt.
Bei einem echten Bagatellschaden fallen diese Positionen ohnehin kaum ins Gewicht. Oberhalb der Grenze verschenken Sie damit allerdings Geld — die Wertminderung allein liegt bei einem jüngeren Fahrzeug schnell im dreistelligen Bereich.
Sonderfall: Haftung ungeklärt
Ist streitig, wer den Unfall verursacht hat, kann ein Gutachten auch unterhalb der Bagatellgrenze sinnvoll sein. Es dokumentiert dann nicht nur die Kosten, sondern auch, ob die Beschädigungen zum behaupteten Ablauf passen.
Diese Plausibilitätsfrage entscheidet in der Praxis häufiger über die Regulierung als die Höhe der Reparaturkosten.
Häufige Fragen
Was kostet ein Kostenvoranschlag?
Werkstätten berechnen dafür häufig 50 bis 150 Euro, die bei anschließender Reparatur meist verrechnet werden. Bei einem Haftpflichtschaden sind auch diese Kosten erstattungsfähig.
Kann ich oberhalb der Grenze trotzdem nur einen Kostenvoranschlag machen lassen?
Können Sie — es ist nur selten klug. Oberhalb der Bagatellgrenze zahlt die Gegenseite das Gutachten, und Sie bekommen die Positionen ausgewiesen, die im Kostenvoranschlag fehlen.
Wie schnell weiß ich, ob mein Fall darüber liegt?
Meist innerhalb weniger Minuten am Telefon. Liegt der Fall eindeutig darunter, sagen wir das und empfehlen den Kostenvoranschlag — das kostet Sie nichts.
Kurz einschätzen lassen
Nennen Sie uns Fahrzeug und Schaden. Wir sagen Ihnen, ob sich ein Gutachten lohnt — auch wenn die Antwort nein lautet.
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Kontakt
Rückruf anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall. Wir rufen im gewünschten Zeitraum zurück, klären die nächsten Schritte und vereinbaren bei Bedarf direkt den Besichtigungstermin.